Kieferorthopädische Frühbehandlung – Wann ist sie sinnvoll und wie kann sie Ihrem Kind helfen?

Feste Zahnspange in Wassenberg.

Eine gesunde Kiefer- und Zahnstellung ist entscheidend für die Entwicklung Ihres Kindes – und genau hier setzt die moderne Kieferorthopädie frühzeitig an. Je früher Fehlstellungen erkannt werden, desto besser lassen sie sich korrigieren. Die kieferorthopädische Frühbehandlung (auch KFO Frühbehandlung) beginnt im Kindesalter – lange bevor eine feste Zahnspange nötig wird.


Was ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung – und wann ist sie sinnvoll?

Die kieferorthopädische Frühbehandlung ist eine Maßnahme für Kinder im Alter von etwa 4 bis 9 Jahren. Sie soll verhindern, dass sich Zahn- und Kieferfehlstellungen weiter verschlechtern. Ziel ist es, das Kieferwachstum zu beeinflussen und funktionelle Störungen zu beheben.

Ein typischer Zeitpunkt für den Beginn ist das frühe Wechselgebiss – also die Phase, in der die ersten bleibenden Zähne durchbrechen. Auch bei starken Fehlstellungen im Milchgebiss kann bereits früher eine Behandlung sinnvoll sein.


Zahnspange oder Frühbehandlung – Was ist der Unterschied und warum ist beides wichtig?

Die kieferorthopädische Frühbehandlung erfolgt im Milch- oder frühen Wechselgebiss. Sie nutzt das natürliche Wachstum des Kindes, um Fehlentwicklungen zu korrigieren. Die spätere Behandlung – meist ab dem 9. bis 10. Lebensjahr – konzentriert sich auf die korrekte Stellung der bleibenden Zähne. Dabei kommen häufig feste Zahnspangen oder durchsichtige Schienen zum Einsatz. Beide Behandlungsphasen können sich sinnvoll ergänzen.


KIG Tabelle: Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die gesetzliche Krankenkasse richtet sich nach der KIG Tabelle (Kieferorthopädische Indikationsgruppen). Eine Kostenübernahme erfolgt ab KIG-Stufe 3. Viele Frühbehandlungen fallen jedoch in die Stufen 1 oder 2 und sind daher privat zu finanzieren.

Trotzdem kann eine frühzeitige Behandlung sinnvoll und langfristig kostensparend sein: Sie verhindert oft, dass sich einfache Fehlstellungen zu schwerwiegenden Problemen entwickeln. In manchen Fällen kann dadurch eine spätere, umfangreiche Behandlung – etwa mit festen Zahnspangen oder gar chirurgischen Eingriffen – vermieden oder deutlich reduziert werden.

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Die häufigsten Kieferprobleme bei Kindern – und wie sie kieferorthopädisch behandelt werden können

Bereits im Kindesalter können sich verschiedene Kiefer- und Zahnfehlstellungen entwickeln. Die häufigsten sind:

Kreuzbiss

Ein Kreuzbiss liegt vor, wenn Zähne des Unterkiefers vor denen des Oberkiefers stehen. Leichte Formen können mit losen Zahnspangen oder Alignern korrigiert werden. In schweren Fällen – etwa bei einem zu schmalen Oberkiefer – ist eine Gaumennahterweiterung (GNE) notwendig. Dabei wird mit Apparaturen wie Quadhelix oder GNE-Schraube der Oberkiefer sanft verbreitert.

Überbiss

Ein Überbiss beschreibt das deutliche Vorstehen der oberen Schneidezähne. In der Frühbehandlung kommen herausnehmbare Geräte wie Aktivatoren oder Vorschubdoppelplatten zum Einsatz, um das Kieferwachstum zu steuern. Später werden meist feste Zahnspangen (Brackets) mit Gummizügen verwendet. Bei ausgeprägten Fällen ist auch der Einsatz eines Bionators, Twin Blocks oder Headgears sinnvoll. In seltenen Fällen kann ein chirurgischer Eingriff notwendig werden.

Unterbiss (Progenie)

Beim Unterbiss überragen die unteren Zähne die oberen. Hier kann im Kindesalter eine Frühbehandlung mit herausnehmbaren Geräten oder einer umgekehrten Kopfkappe (Facemask) helfen. Die Feineinstellung erfolgt im Jugendalter mit einer festen Zahnspange. Bei ausgeprägten skelettalen Abweichungen ist im Erwachsenenalter manchmal eine kombinierte kieferorthopädisch-chirurgische Behandlung erforderlich.

Offener Biss

Ein offener Biss zeigt sich daran, dass die Frontzähne bei geschlossenem Mund keinen Kontakt haben. Frühzeitig können Auslöser wie Daumenlutschen oder falsches Schluckmuster abgestellt werden. Herausnehmbare Geräte und funktionskieferorthopädische Apparaturen fördern die normale Entwicklung. Ist der offene Biss im Erwachsenenalter noch vorhanden, kann eine Operation notwendig sein.


Tipps für Eltern: So unterstützen Sie Ihr Kind während der kieferorthopädischen Behandlung

Eine erfolgreiche kieferorthopädische Behandlung erfordert die Mitarbeit Ihres Kindes. Eltern können dabei viel bewirken:
• Erinnern Sie an das Tragen der Zahnspange, besonders bei herausnehmbaren Geräten.
• Achten Sie auf die Hygiene. Eine regelmäßige Reinigung der Zahnspange und gründliches Zähneputzen sind unerlässlich.
• Loben Sie Fortschritte. Kleine Erfolge motivieren und stärken das Durchhaltevermögen.
• Bleiben Sie geduldig. Ungewohnte Geräte oder leichte Beschwerden sind anfangs normal.
• Kommen Sie zu den Kontrollterminen. Nur so kann der Fortschritt richtig beurteilt werden.

KFO-Frühbehandlung: Frühzeitiges Handeln bringt langfristigen Nutzen

Eine kieferorthopädische Frühbehandlung kann viel bewirken. Sie nutzt das natürliche Wachstum und verhindert langfristige Fehlentwicklungen. Auch wenn nicht jede Behandlung von der Krankenkasse übernommen wird, lohnt sich der frühzeitige Blick auf die Kieferentwicklung Ihres Kindes.

Gerne beraten wir Sie persönlich in Zahnpraxis Zahnvilla-Wassenberg. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur ersten kieferorthopädischen Kontrolle. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Kind.


FAQs

Ein erster Kontrolltermin beim Kieferorthopäden wird meist zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr empfohlen. Bei bestimmten Auffälligkeiten, wie z. B. einem Kreuzbiss, offenem Biss oder Daumenlutschen, kann eine noch frühere Abklärung sinnvoll sein.

Typische Indikationen sind Kreuzbiss, vorzeitiger Milchzahnverlust, offener Biss, starker Überbiss, Platzmangel im Kiefer oder ausgeprägte Angewohnheiten wie Daumenlutschen oder Zungenpressen.

Zum Einsatz kommen meist herausnehmbare Zahnspangen, sogenannte funktionskieferorthopädische Geräte. In bestimmten Fällen kann auch ein festsitzendes Gerät notwendig sein.

Die Behandlungsdauer liegt in der Regel zwischen 12 und 18 Monaten. Je nach Befund und Mitarbeit des Kindes kann die Dauer jedoch variieren.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Frühbehandlung in medizinisch begründeten Fällen, wenn diese vor dem 10. Lebensjahr beginnt. Eine vorherige Begutachtung und Genehmigung sind erforderlich.

Häufig schließt sich einige Jahre nach der Frühbehandlung eine reguläre kieferorthopädische Hauptbehandlung an, sobald das bleibende Gebiss vollständig durchgebrochen ist. Durch die Frühbehandlung kann diese jedoch deutlich vereinfacht oder sogar ganz vermieden werden.